Kosten
Da ich aktuell nicht über einen Kassensitz verfüge, kann ich leider aktuell nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sondern lediglich mit privaten Krankenkassen und mit der Beihilfe. Eine Ausnahme für gesetzlich versicherte Patienten/*innen stellt das Kostenerstattungsverfahren dar (*siehe unten), innerhalb welchem Ihre gesetzlichen Krankenkasse ggf. die Kosten einer ambulanten Therapie in einer Privatpraxis übernimmt, wenn nach vergeblichen Bemühungen und einer entsprechenden Indikation mit Dringlichkeitsbescheinigung kein Therapieplatz in einer Kassenpraxis gefunden werden konnte. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse übernommen werden und welche Unterlagen/Anträge hierfür benötigt werden. Bitte bringen Sie mir die erforderlichen Unterlagen/erforderlichen Anträge Ihrer Krankenkasse idealerweise bereits zum Erstgespräch mit. Neben meiner Approbationsurkunde, meiner Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und meinem Arztregistereintrag, verfüge ich ebenfalls über eine Heilpraktikererlaubnis, falls dies für Ihre Versicherung relevant ist, um die Behandlungskosten zu erstatten.
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Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis richten sich nach der Abrechnungsempfehlung für Privatpraxen (siehe Link). Je nach Komplexität der Behandlung werden Gebührensätze mit dem Faktor von 2,3 – 3,5 berechnet. Der 2,3-fache Satz liegt bei 134,06 Euro für eine 50-minütige Sitzung. In meiner Praxis berechne ich die Behandlungen nach dem einfachen 2,3-fachen Satz.
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PRIVATE KRANKENKASSEN UND BEIHILFE
Regulär übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfeträger die Kosten für eine Therapie zu 100%. Die Kosten in meiner Praxis richten sich nach der Abrechnungsempfehlung für Privatpraxen, mit derzeit 134,06 Euro (Faktor: 2,3). Die Bewilligung der Stundenanzahl und die Konditionen der Bewilligung variieren bei den unterschiedlichen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Psychotherapie. Bitte bringen Sie mir die Antragsunterlagen idealerweise schon zum Erstgespräch mit.
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BUNDESPOLIZEI
Bei entsprechender Indikation übernimmt die Heilfürsorge der Bundespolizei ebenfalls die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis bei einem approbierten Psychotherapeuten.
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BUNDESWEHR
​Bei entsprechender Indikation kann die Bundeswehr die Kosten für eine Verhaltenstherapie in einer Privatpraxis übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Truppenärztin/zuständigen Truppenarzt, welche/r den Sanitätsvorduck Kostenübernahmeerklärung ausstellen kann. Im Anschluss kann die Übernahme von weiteren Sitzungen beantragt werden.
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SELBSTZAHLER
​Gerne können Sie ohne bürokratischen Aufwand auch ein Selbstzahler-Angebot in Anspruch nehmen. Damit die finanzielle Belastung für Sie nicht zu hoch wird, ist es ebenfalls möglich Therapiestunden in einem gedehnten Abstand in Anspruch zu nehmen (z.B. je nach Bedarf/Behandlungsanliegen nur alle 2-3 Wochen). Die Kosten für eine selbstgetragene Therapie oder Zuzahlungen zu einer Psychotherapie können Sie steuerlich geltend machen.
Die Kosten liegen bei 134,06 Euro für eine 50-minütige Sitzung.
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*KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens muss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden, dass Sie nach mehrfachen vergeblichen Bemühungen keinen Therapieplatz in angemessener Zeit in einer Kassenpraxis gefunden haben. Bitte dokumentieren Sie hierfür tabellarisch alle Therapeuten/*innen, welche Sie hierfür kontaktiert haben und kontaktieren Sie ebenfalls die Terminservicestelle (116117), um Ihnen entsprechende Therapeuten/*innen mit freien Therapieplätzen zu vermitteln und dokumentieren Sie ebenfalls, wenn Ihnen kein Platz in angemessener Zeit (bei Erwachsenen sind hiermit regulär Wartezeiten von ca. mehr als 3 Monaten gemeint) vermittelt werden konnte. Um den Antrag auf Kostenerstattung stellen zu können, brauchen Sie zudem eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt oder psychiatrischen Facharzt, einen Konsiliarbericht von diesem (Bericht, welcher bescheinigt, dass aktuell keine Gründe gegen eine ambulante Behandlung sprechen und im Rahmen welchem auch körperliche Erkrankungen abgeklärt werden, welche ggf. mitbehandelt werden müssen), sowie müssen Sie an einer psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis teilnehmen und das Ihnen hiernach ausgehändigte PTV 11 (Formular, in welchem eine Verdachtsdiagnose vermerkt ist und idealerweise ebenfalls ein Dringlichkeitsvermerk beinhaltet ist) einreichen. Anbei finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Anträge/Formulare: Formulare Kostenerstattung Muster . Wenn Ihnen die entsprechenden Formulare vorliegen (1.) Tabellarische Übersicht der Ablehnungen von mehreren Therapeuten/*innen und gescheiterte Vermittlungsversuche der Terminservicestelle, 2.) Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt/Facharzt, 3.) Konsiliarberricht von Ihrem Hausarzt/Facharzt, 4.) PTV 11 Formular nach wahrgenommener psychotherapeutischer Sprechstunde in Kassenpraxis mit entsprechender Indikation), dann können Sie mich gerne kontaktieren und ich kann Ihnen (solang bei mir freie Therapieplätze bestehen) eine Bescheinigung ausstellen, dass bei mir zeitnah eine Therapie begonnen werden kann und der Antrag kann eingereicht werden. Erst nach Bewilligung durch Ihre Krankenkasse (der Antrag auf Kostenerstattung kann abgelehnt werden, die Anforderungen hinsichtlich z.B. der Anzahl an erforderlichen Ablehnungen varrieren je nach Krankenkasse (bitte informieren Sie sich zu den erforderlichen Bedingungen der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse)) kann die Therapie begonnen werden.
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KOSTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHE BERATUNG UND PAARTHERAPIE
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für psychotherapeutische Beratungen und Paartherapien nicht von den Krankenkassen übernommen werden, da diese keine Heilbehandlungen darstellen. Eine Paartherapie-Sitzung dauert 75 Minuten und kostet 190 Euro pro Sitzung. Die Frequenz der Sitzungen kann flexibel gestaltet werden, gerne auch nach Wunsch 1 x pro Monat oder alle 2-3 Wochen. Die Kosten für eine 50-minütige psychotherapeutische Beratung liegt bei 134,06 Euro.
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